Allgemeine Geschäftsbedingungen
Atelier Steinbüchel Graphik-Designer und Partner
Stand 09/2010
- Gegenstand des Vertrages
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Atelier Steinbüchel Graphik-Designer und Partner, nachfolgend in Kurzform „Atelier“ genannt, mit seinen Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Bei etwaigen Folgeaufträgen ist eine ausdrückliche erneute Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ateliers nicht erforderlich.
- Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ateliers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als das Atelier ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Konzept/Wettbewerbspräsentationen (Pitch)
- Auf Wunsch des Kunden entwickelt das Atelier noch vor Auftragserteilung ein Konzept, dessen Kosten vom Kunden nach Vereinbarung zu erstatten sind. Das Atelier kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen. Das Konzept ist vertraulich zu behandeln; der Kunde ist nicht berechtigt, das Konzept außerhalb des Auftrags des Ateliers, insbesondere selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.Für den Fall, dass eine andere Agentur den Zuschlag bei einem Pitch erhält, hat das Atelier das Recht, nach Abschluss des Wettbewerbs die Namen (und Kontaktdaten) der teilnehmenden Agenturen zu erfahren. Das Atelier hat ebenfalls das Recht, die Beiträge und Wettbewerbspräsentationen der teilnehmenden Wettbewerber (in Kopie oder elektronisch) unmittelbar nach Mitteilung über das Ergebnis des Wett bewerbs einzufordern. Der Kunde hat dem Atelier die angeforderten Informationen spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses zu übersenden. Die Namen der Teilnehmer sowie auch die Beiträge und Präsentationen werden von dem Atelier streng vertraulich behandelt.Das Atelier kann mit Hilfe der Namen sowie auch der Wettbewerbspräsentationen/Beiträge der Mitbewerber auswerten und auch künftig überwachen, ob Arbeitsergebnisse des Ateliers vom Kunden und oder anderen Wettbewerbsteilnehmern widerrechtliche Verwendung oder Verwertung finden.Im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungs,- und Urheberrechte des Ateliers steht dem Atelier durch den Kunden eine angemessene Entschädigung zu. Als Entschädigung ist sodann eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- EUR an das Atelier zahlbar. Zudem werden die entsprechenden, bzw. betreffenden Leistungen/Arbeiten und Nutzungsentgelte nach dem jeweils aktuell gültigen Tarifvertrag für Designleistungen (AGD) nachträglich und ggf. auch rückwirkende in Rechnung gestellt.
- Auf Wunsch des Kunden präsentiert das Atelier das Konzept. Die Kosten der Präsentation trägt der Kunde nach Vereinbarung.
- Vertragsschluss
- Angebote des Ateliers sind freibleibend.
- Mit der Auftragserteilung gibt der Kunde sein Einverständnis zum Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Der Auftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden.
- Erst mit der Bestätigung des Auftrags durch das Atelier kommt der Vertrag zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per Telefax, online oder per E-Mail erteilt werden.
- Im Übrigen sind alle Vereinbarungen, die zwischen Atelier und Kunde zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Leistungen des Ateliers
- Der Umfang der Leistungen des Ateliers wird durch das Angebot des Ateliers, den Auftrag des Kunden, die Auftragsbestätigung des Ateliers sowie das Briefing des Kunden bestimmt. Liegt ein schriftliches Briefing nicht vor oder weicht dieses von der Leistungsbeschreibung des Ateliers ab, so gilt der Kontaktbericht des Ateliers als Vertragsinhalt, der dem Kunden zeitnah nach Erstellung schriftlich zur Verfügung gestellt wird. Dieser Kontaktbericht wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Kontaktbericht nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.
- Das Atelier ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis Dritte zu beauftragen. Dabei eventuell anfallende Agenturprovisionen stehen dem Atelier zu.
- Das Atelier ist zu Teilleistungen berechtigt.
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das Atelier, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen das Atelier resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gilt die vereinbarte Vergütung. Diese umfasst lediglich die Posi tionen, welche Gegenstand ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung nach Ziffer 4.1 sind. Ein Mehraufwand, insbesondere für den Erwerb von Rechten Dritter, für die Einschaltung von Subunternehmern, für Künstler und durch andere Dritte anfallende Kosten, sowie Entgelte für die Nutzung urheberrechtlicher Leistungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Anfallende Zoll-, Versand,- und Verpackungskosten werden ebenfalls zusätzlich berechnet. Vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung sind dem Atelier zusätzlich zur vereinbarten Vergütung Reisekosten und Spesen zu erstatten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehen.
- Wird das Atelier mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Kunde damit an, daß die Ausarbeitung der Konzeption angemessen vergütet wird. Wurde eine Vergütung nicht vereinbart, so ist der Tarifvertrag für Designleistungen als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Das Atelier kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.
- Zu Arbeitsbeginn einer Leistungsphase stellen wir, soweit in diesem Angebot nicht abweichend vereinbart, den ersten Abschlag (50%) in Rechnung. Den letzten Abschlag (50%) berechnen wir nach dem Abschluss der jeweiligen Leistungsphase. Fremdleistungen, wie z.B. Druckkosten, Andrucke, Proofs, Lizenzgebühren, Bildlizenzen bzw. sonstige nicht durch die Agentur erfüllbare Leistungen, werden gesondert und im Voraus berechnet. Bei ausbleibender oder verspäteter Vorauszahlung des Kunden ist das Atelier berechtigt, die Aufträge mit Drittfirmen zu stornieren. Hierdurch anfallende Kosten hat der Kunde zu tragen.
- Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Atelier ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Ver zugszinsen in Höhe von 8% über dem Basis zinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
- Sämtliche angebotenen Leistungen des Ateliers verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei Drucksachen sind + / – 10 % Mehr-/Minderleistungen möglich und entsprechend abzurechnen.
- Das Atelier erhält für sämtliche Belege eine Agentur-Fee.
- Wenn der Kunde nach Beauftragung sein Projekt oder Teilstücke dessen storniert bzw. absagt, so steht dem Atelier ein Honorar anteilig nach dem Grad der Auftragserfüllung zu. Der Kunde trägt die bis dahin angefallenen Fremdkosten und stellt das Atelier im Übrigen von jeglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten frei.
- Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann das Atelier Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Atelier auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, dem Atelier alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die nach Abstimmung zwischen den Vertragspartnern zur Durchführung der Aufträge als erforderlich angesehen werden.
- Der Kunde hat dem Atelier Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Leistungen schriftlich mitzuteilen.
- Der Kunde verpflichtet sich, jeden von dem Atelier vorgelegten Entwurf, Vorlage, Idee und sonstige Unterlagen sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Rechtschreibfehlern etc. und anschließend eine schriftliche Freigabe zu erteilen.
- Der Kunde verpflichtet sich, Einwilligungen rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf des Ateliers nicht beeinträchtigt wird und das Atelier in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei seinerseits veranlassten nachträglichen Änderungen dem Atelier zur Bearbeitung übergebenen Vorlagen, z.B. Beiträge, Artikel, Logos etc. (Autorenänderungen), die durch die notwendigen Änderung entstehenden Kosten des Ateliers gemäß Aufwand zu übernehmen.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann das Atelier eine ATELIER STEINBÜCHEL & PARTNER angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann es auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
- Druckdaten oder Produktionsdaten sind vor der Produktion grundsätzlich zu überprüfen. Fehler/Mängel sind dem Atelier unverzüglich mitzuteilen, damit diese behoben und neue Produktionsdaten erstellt werden können. Zusatzkosten oder Mehraufwendungen externer Dienstleister, die z.B. dadurch entstehen, dass Druckdaten vor der Produktion nicht oder nicht zu genüges geprüft, sondern direkt produziert wurden, werden von dem Atelier grundsätzlich nicht übernommen. Eine Haftung für Folgeschäden ist somit ausgeschlossen.
- Das direkte oder indirekte Abwerben von festen oder freien Mitarbeitern ist – sowohl während, als auch innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit – streng untersagt. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich dazu, innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit, keine festen oder freien Mitarbeiter von Atelier Steinbüchel Graphik-Designer und Partner – weder fest noch als freie Mitarbeiter – zu beschäftigen. Es ist dabei nicht relevant, ob die Initiative durch den Kunden oder den festen/freien Mitarbeiter von Atelier Steinbüchel Graphik-Designer und Partner ausgegangen ist. Sollte der Kunde gegen diese Vereinbarung verstoßen, so stehen Atelier Steinbüchel Graphik-Designer und Partner als Entschädigung alle zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter abgerechneten Honoraren nochmals zu.
- Gewährleistung und Haftung des Ateliers
- Der Umfang der Sorgfaltspflicht richtet sich nach dem zumutbaren Wissen eines erfahrenen Grafik-Designers bzw. eines Werbe- und PR-Kaufmannes. Eine darüber hinausgehende Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt auch für die Haftung für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Ateliers.
- Das Atelier verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
- Das Atelier haftet nicht bei Pflichtverletzungen oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind; auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt das Atelier seine Ersatzansprüche gegen Dritte an den Kunden ab.
- Das Atelier haftet nicht für die patent,- geschmacksmuster,-urheber,- und markenrechtliche Schutz,- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Leistungen.
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen Vorschriften des Wettbewerbs,- des Urherber,- und der übrigen Werberechtsgesetze. Macht der Kunde gegen von dem Atelier vorgeschlagene Projekte keine Bedenken geltend, sind Ersatzansprüche aus etwaigen wettbewerbsrechtlichen Verstößen ausgeschlossen.
- Das Atelier hat alle vorgeschlagenen Maßnahmen sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls auf das potentielle Risiko hinzuweisen. Im Zweifelsfall muss durch den Kunden ein fachlich versierter Anwalt mit der Prüfung der Maßnahmen beauftragt werden.
- Terminvereinbarungen werden von dem Atelier mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist das Atelier lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrages ist ausgeschlossen.
- Terminzusagen für Aufträge, die Fremdarbeiten von Drittfirmen, z.B. Repro,- oder Druckarbeiten, enthalten bzw. erfordern, können nur vorbehaltlich rechtzeitig erbrachter Fremdleistungen gemacht werden. Bei Terminverzögerung durch verspätete Fremdleistungen verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
- Der Kunde stellt dem Atelier von Ansprüchen Dritter frei, wenn das Atelier auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl es dem Kunden seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.
- Eine Haftung des Ateliers bezüglich aller übergebenen und zur Veröffentlichung, zur Produktion oder Durchfühung freigegebenen Leistungen und Arbeiten (z. B. Werbeobjekte, Internetprojekte, Drucksachen, Presse) sowie daraus resultierenden oder hiermit im Zusammenhang stehenden Beeinträchtigungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Haftung für diesbezügliche direkte oder indirekte Schäden sowie Folgeschäden oder die Übernahme von Kosten/ Mehraufwendungen Dritter wird ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen.
- Urheber- und Nutzungsrechte
- Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von dem Atelier im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, insbesondere an Konzeptionen, Kreativlösungen für Gestaltung sowie zugekauften Fotografien oder sonstigen Lizenzen. Es werden jedoch keine Eigentums rechte übertragen. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei dem Atelier.
- Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheber- rechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- Die Arbeiten des Ateliers dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Atelier vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
- Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Ateliers.
- Über den Umfang der Nutzung steht dem Atelier ein Auskunftsanspruch zu.
- Verwertungsgesellschaften
- Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die Gema, abzuführen. Werden diese Gebühren von dem Atelier verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese dem Atelier gegen ATELIER STEINBÜCHEL & PARTNER Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Atelierrechnung in Abzug gebracht werden. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung ist der Kunde für die Einhaltung der Anmelde,- und Abgabe -pflicht zuständig und selbst verantwortlich, soweit die Beauftragung im Namen und Auftrag des Kunden erfolgt ist.
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Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Das Vertragsverhältnis gilt für den Zeitraum, für welches es abgeschlossen ist. Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen. Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann es mit einer Frist von drei Monaten von bei den Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Insolvenzverfahren gegen einen der Vertragspartner eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn das Atelier mit einem wesentlichen Teil seiner Leistungsverpflichtung oder der Kunde mit mehr als 20% seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug geraten ist. In jedem Fall ist dem Vertragspartner unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, seinen Vertragsverstoß zu korrigieren. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
- Geheimhaltungspflicht des Ateliers
Das Atelier ist verpflichtet, alle Kenntnisse die es aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. - Aufbewahrung von Unterlagen
Alle Originale, Daten und sonstige Unterlagen werden durch das Atelier nach Abschluss der Arbeiten – ohne Haftung für Schäden – maximal drei Jahre aufbewahrt. Eine längere Aufbewahrung erfolgt nur bei schriftlicher Anmeldung durch den Kunden. - Schlussbestimmungen
- Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
- Abweichende Vereinbarungen, durch welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise geändert werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Wirksamkeit der Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln. Anwendung findet ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.