Allgemeine Geschäftsbedingungen
Atelier Steinbüchel Graphik-Designer und Partner
Stand 09/2010

- Gegenstand des Vertrages
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Atelier Steinbüchel Graphik-Designer und Partner, nachfolgend in Kurzform „Atelier“ genannt, mit seinen Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Bei etwaigen Folgeaufträgen ist eine ausdrückliche erneute Bezugnahme auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ateliers nicht erforderlich.
- Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ateliers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als das Atelier ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Konzept/Wettbewerbspräsentationen (Pitch)
- Auf Wunsch des Kunden entwickelt das Atelier noch vor Auftragserteilung ein Konzept, dessen Kosten vom Kunden nach Vereinbarung zu erstatten sind. Das Atelier kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen. Das Konzept ist vertraulich zu behandeln; der Kunde ist nicht berechtigt, das Konzept außerhalb des Auftrags des Ateliers, insbesondere selbst oder unter Inanspruchnahme anderer Anbieter zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben.Für den Fall, dass eine andere Agentur den Zuschlag bei einem Pitch erhält, hat das Atelier das Recht, nach Abschluss des Wettbewerbs die Namen (und Kontaktdaten) der teilnehmenden Agenturen zu erfahren. Das Atelier hat ebenfalls das Recht, die Beiträge und Wettbewerbspräsentationen der teilnehmenden Wettbewerber (in Kopie oder elektronisch) unmittelbar nach Mitteilung über das Ergebnis des Wett bewerbs einzufordern. Der Kunde hat dem Atelier die angeforderten Informationen spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses zu übersenden. Die Namen der Teilnehmer sowie auch die Beiträge und Präsentationen werden von dem Atelier streng vertraulich behandelt.Das Atelier kann mit Hilfe der Namen sowie auch der Wettbewerbspräsentationen/Beiträge der Mitbewerber auswerten und auch künftig überwachen, ob Arbeitsergebnisse des Ateliers vom Kunden und oder anderen Wettbewerbsteilnehmern widerrechtliche Verwendung oder Verwertung finden.Im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungs,- und Urheberrechte des Ateliers steht dem Atelier durch den Kunden eine angemessene Entschädigung zu. Als Entschädigung ist sodann eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- EUR an das Atelier zahlbar. Zudem werden die entsprechenden, bzw. betreffenden Leistungen/Arbeiten und Nutzungsentgelte nach dem jeweils aktuell gültigen Tarifvertrag für Designleistungen (AGD) nachträglich und ggf. auch rückwirkende in Rechnung gestellt.
- Auf Wunsch des Kunden präsentiert das Atelier das Konzept. Die Kosten der Präsentation trägt der Kunde nach Vereinbarung.
- Vertragsschluss
- Angebote des Ateliers sind freibleibend.
- Mit der Auftragserteilung gibt der Kunde sein Einverständnis zum Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Der Auftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden.
- Erst mit der Bestätigung des Auftrags durch das Atelier kommt der Vertrag zustande. Die Bestätigung kann schriftlich, per Telefax, online oder per E-Mail erteilt werden.
- Im Übrigen sind alle Vereinbarungen, die zwischen Atelier und Kunde zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Leistungen des Ateliers
- Der Umfang der Leistungen des Ateliers wird durch das Angebot des Ateliers, den Auftrag des Kunden, die Auftragsbestätigung des Ateliers sowie das Briefing des Kunden bestimmt. Liegt ein schriftliches Briefing nicht vor oder weicht dieses von der Leistungsbeschreibung des Ateliers ab, so gilt der Kontaktbericht des Ateliers als Vertragsinhalt, der dem Kunden zeitnah nach Erstellung schriftlich zur Verfügung gestellt wird. Dieser Kontaktbericht wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Kontaktbericht nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.
- Das Atelier ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis Dritte zu beauftragen. Dabei eventuell anfallende Agenturprovisionen stehen dem Atelier zu.
- Das Atelier ist zu Teilleistungen berechtigt.
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen das Atelier, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen das Atelier resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Es gilt die vereinbarte Vergütung. Diese umfasst lediglich die Posi tionen, welche Gegenstand ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung nach Ziffer 4.1 sind. Ein Mehraufwand, insbesondere für den Erwerb von Rechten Dritter, für die Einschaltung von Subunternehmern, für Künstler und durch andere Dritte anfallende Kosten, sowie Entgelte für die Nutzung urheberrechtlicher Leistungen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Anfallende Zoll-, Versand,- und Verpackungskosten werden ebenfalls zusätzlich berechnet. Vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung sind dem Atelier zusätzlich zur vereinbarten Vergütung Reisekosten und Spesen zu erstatten, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages entstehen.
- Wird das Atelier mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Kunde damit an, daß die Ausarbeitung der Konzeption angemessen vergütet wird. Wurde eine Vergütung nicht vereinbart, so ist der Tarifvertrag für Designleistungen als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. Das Atelier kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.
- Zu Arbeitsbeginn einer Leistungsphase stellen wir, soweit in diesem Angebot nicht abweichend vereinbart, den ersten Abschlag (50%) in Rechnung. Den letzten Abschlag (50%) berechnen wir nach dem Abschluss der jeweiligen Leistungsphase. Fremdleistungen, wie z.B. Druckkosten, Andrucke, Proofs, Lizenzgebühren, Bildlizenzen bzw. sonstige nicht durch die Agentur erfüllbare Leistungen, werden gesondert und im Voraus berechnet. Bei ausbleibender oder verspäteter Vorauszahlung des Kunden ist das Atelier berechtigt, die Aufträge mit Drittfirmen zu stornieren. Hierdurch anfallende Kosten hat der Kunde zu tragen.
- Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Atelier ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Ver zugszinsen in Höhe von 8% über dem Basis zinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
- Sämtliche angebotenen Leistungen des Ateliers verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Bei Drucksachen sind + / – 10 % Mehr-/Minderleistungen möglich und entsprechend abzurechnen.
- Das Atelier erhält für sämtliche Belege eine Agentur-Fee.
- Wenn der Kunde nach Beauftragung sein Projekt oder Teilstücke dessen storniert bzw. absagt, so steht dem Atelier ein Honorar anteilig nach dem Grad der Auftragserfüllung zu. Der Kunde trägt die bis dahin angefallenen Fremdkosten und stellt das Atelier im Übrigen von jeglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten frei.
- Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann das Atelier Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Atelier auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
- Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, dem Atelier alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die nach Abstimmung zwischen den Vertragspartnern zur Durchführung der Aufträge als erforderlich angesehen werden.
- Der Kunde hat dem Atelier Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Leistungen schriftlich mitzuteilen.
- Der Kunde verpflichtet sich, jeden von dem Atelier vorgelegten Entwurf, Vorlage, Idee und sonstige Unterlagen sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Rechtschreibfehlern etc. und anschließend eine schriftliche Freigabe zu erteilen.
- Der Kunde verpflichtet sich, Einwilligungen rechtzeitig zu erteilen, damit der Arbeitsablauf des Ateliers nicht beeinträchtigt wird und das Atelier in der Lage ist, die Folgearbeiten ohne Mehrkosten und Qualitätsrisiko zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei seinerseits veranlassten nachträglichen Änderungen dem Atelier zur Bearbeitung übergebenen Vorlagen, z.B. Beiträge, Artikel, Logos etc. (Autorenänderungen), die durch die notwendigen Änderung entstehenden Kosten des Ateliers gemäß Aufwand zu übernehmen.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann das Atelier eine ATELIER STEINBÜCHEL & PARTNER angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann es auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
- Druckdaten oder Produktionsdaten sind vor der Produktion grundsätzlich zu überprüfen. Fehler/Mängel sind dem Atelier unverzüglich mitzuteilen, damit diese behoben und neue Produktionsdaten erstellt werden können. Zusatzkosten oder Mehraufwendungen externer Dienstleister, die z.B. dadurch entstehen, dass Druckdaten vor der Produktion nicht oder nicht zu genüges geprüft, sondern direkt produziert wurden, werden von dem Atelier grundsätzlich nicht übernommen. Eine Haftung für Folgeschäden ist somit ausgeschlossen.
- Das direkte oder indirekte Abwerben von festen oder freien Mitarbeitern ist – sowohl während, als auch innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit – streng untersagt. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich dazu, innerhalb von 3 Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit, keine festen oder freien Mitarbeiter von Atelier Steinbüchel Graphik-Designer und Partner – weder fest noch als freie Mitarbeiter – zu beschäftigen. Es ist dabei nicht relevant, ob die Initiative durch den Kunden oder den festen/freien Mitarbeiter von Atelier Steinbüchel Graphik-Designer und Partner ausgegangen ist. Sollte der Kunde gegen diese Vereinbarung verstoßen, so stehen Atelier Steinbüchel Graphik-Designer und Partner als Entschädigung alle zwischen dem Kunden und dem Mitarbeiter abgerechneten Honoraren nochmals zu.
- Gewährleistung und Haftung des Ateliers
- Der Umfang der Sorgfaltspflicht richtet sich nach dem zumutbaren Wissen eines erfahrenen Grafik-Designers bzw. eines Werbe- und PR-Kaufmannes. Eine darüber hinausgehende Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, soweit die Pflichtverletzung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt auch für die Haftung für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Ateliers.
- Das Atelier verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
- Das Atelier haftet nicht bei Pflichtverletzungen oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind; auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt das Atelier seine Ersatzansprüche gegen Dritte an den Kunden ab.
- Das Atelier haftet nicht für die patent,- geschmacksmuster,-urheber,- und markenrechtliche Schutz,- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Leistungen.
- Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme trägt der Kunde. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen Vorschriften des Wettbewerbs,- des Urherber,- und der übrigen Werberechtsgesetze. Macht der Kunde gegen von dem Atelier vorgeschlagene Projekte keine Bedenken geltend, sind Ersatzansprüche aus etwaigen wettbewerbsrechtlichen Verstößen ausgeschlossen.
- Das Atelier hat alle vorgeschlagenen Maßnahmen sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls auf das potentielle Risiko hinzuweisen. Im Zweifelsfall muss durch den Kunden ein fachlich versierter Anwalt mit der Prüfung der Maßnahmen beauftragt werden.
- Terminvereinbarungen werden von dem Atelier mit der allgemeinen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist das Atelier lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrages ist ausgeschlossen.
- Terminzusagen für Aufträge, die Fremdarbeiten von Drittfirmen, z.B. Repro,- oder Druckarbeiten, enthalten bzw. erfordern, können nur vorbehaltlich rechtzeitig erbrachter Fremdleistungen gemacht werden. Bei Terminverzögerung durch verspätete Fremdleistungen verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
- Der Kunde stellt dem Atelier von Ansprüchen Dritter frei, wenn das Atelier auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl es dem Kunden seine Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.
- Eine Haftung des Ateliers bezüglich aller übergebenen und zur Veröffentlichung, zur Produktion oder Durchfühung freigegebenen Leistungen und Arbeiten (z. B. Werbeobjekte, Internetprojekte, Drucksachen, Presse) sowie daraus resultierenden oder hiermit im Zusammenhang stehenden Beeinträchtigungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Haftung für diesbezügliche direkte oder indirekte Schäden sowie Folgeschäden oder die Übernahme von Kosten/ Mehraufwendungen Dritter wird ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen.
- Urheber- und Nutzungsrechte
- Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von dem Atelier im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten, insbesondere an Konzeptionen, Kreativlösungen für Gestaltung sowie zugekauften Fotografien oder sonstigen Lizenzen. Es werden jedoch keine Eigentums rechte übertragen. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei dem Atelier.
- Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheber- rechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- Die Arbeiten des Ateliers dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Atelier vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
- Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Ateliers.
- Über den Umfang der Nutzung steht dem Atelier ein Auskunftsanspruch zu.
- Verwertungsgesellschaften
- Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die Gema, abzuführen. Werden diese Gebühren von dem Atelier verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese dem Atelier gegen ATELIER STEINBÜCHEL & PARTNER Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Atelierrechnung in Abzug gebracht werden. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung ist der Kunde für die Einhaltung der Anmelde,- und Abgabe -pflicht zuständig und selbst verantwortlich, soweit die Beauftragung im Namen und Auftrag des Kunden erfolgt ist.
-
Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Das Vertragsverhältnis gilt für den Zeitraum, für welches es abgeschlossen ist. Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen. Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann es mit einer Frist von drei Monaten von bei den Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Insolvenzverfahren gegen einen der Vertragspartner eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn das Atelier mit einem wesentlichen Teil seiner Leistungsverpflichtung oder der Kunde mit mehr als 20% seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug geraten ist. In jedem Fall ist dem Vertragspartner unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, seinen Vertragsverstoß zu korrigieren. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
- Geheimhaltungspflicht des Ateliers
Das Atelier ist verpflichtet, alle Kenntnisse die es aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. - Aufbewahrung von Unterlagen
Alle Originale, Daten und sonstige Unterlagen werden durch das Atelier nach Abschluss der Arbeiten – ohne Haftung für Schäden – maximal drei Jahre aufbewahrt. Eine längere Aufbewahrung erfolgt nur bei schriftlicher Anmeldung durch den Kunden. - Schlussbestimmungen
- Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
- Abweichende Vereinbarungen, durch welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise geändert werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Wirksamkeit der Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln. Anwendung findet ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Allgemeine Verkaufsbedingungen der
Steinbüchel & Produktion UG (haftungsbeschränkt)
Stand 2026

§1 Geltungsbereich und Form
- Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AVB gelten, unabhängig davon, ob sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind. Dies gilt auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
- Die AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Waren“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Waren selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. Maßgebend ist die jeweils ab Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AVB, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen. Diese gelten jedenfalls in der zuletzt mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ein gesonderter Hinweis im Einzelfall ist nicht erforderlich.
- Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
- Vorrang haben im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer. Für den Inhalt derartiger Individualvereinbarung ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Alle zwischen dem Käufer und uns im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung getroffenen Vereinbarung ergeben sich aus den Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
- Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (Brief, E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung geltend daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AVB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Der Käufer verpflichtet sich, die Ware nur im Rahmen des vertraglich festgelegten und definierten Vertragsumfanges weiterzugeben, insbesondere diese nicht im freien Wettbewerb zu veräußern, insbesondere nicht an Endkunden. Der Käufer ist ferner nicht berechtigt, gleiches gilt für verbundene Unternehmen des Käufers, eine aktive Vermarktung, Werbung, Promotion oder einen Vertrieb der vertragsgegenständlichen Waren vorzunehmen, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist.
§2 Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Darstellungen, Designs o. ä.), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
- Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Werktagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
- Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
§3 Lieferfrist und Lieferverzug
- Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellungangegeben. Die voraussichtliche Lieferfrist wird individuell vereinbart und im Angebotangegeben. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von unsschriftlich bestätigt wurden.
- Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der besonderenNichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitigeSelbstbelieferung durch unsere Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäftabgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferern ein Verschulden trifft oder wirim Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
- Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Injedem Fall ist eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
- Die Rechte des Käufers gemäß § 8 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte,insbesondere beim Ausschluss der Leistungspflicht, bleiben unberührt.
§4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
- Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung einer etwaigen Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einenanderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, so sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. DieVersendung erfolgt auf Gefahr des Käufers.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware gehtspätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf gehen jedochdie Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Waresowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, denFrachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oderAnstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergangmaßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichenVorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme stehtes gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
- Unterlässt der Käufer seine Mitwirkungshandlung, kommt in Annahmeverzug oderverzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenen Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Wir sind ebenfalls berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 500,00 EUR pro Kalendertag zu berechnen, beginnend mit der Lieferfrist bzw. mangels einer Lieferfrist mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unseregesetzlichen Ansprüche, insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemesseneEntschädigung oder Kündigung, bleiben unberührt; die Pauschale ist aber aufweitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis erstattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
- Teillieferungen sind ausdrücklich zulässig und können ebenfalls selbständig in Rechnunggestellt werden.
§5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunktdes Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager zzgl. gesetzlicherUmsatzsteuer.
- Beim Versendungskauf trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosteneiner ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren,Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
- Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum undLieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufendenGeschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegenVorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
- Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehendenVerzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf denkaufmännischen Fälligkeitszins aus § 353 HGB unberührt.
- Für den Fall des Zahlungsverzuges können wir evtl. weitere Zahlungen aus derGeschäftsbeziehung sofort fällig stellen und/oder die Lieferung bestätigter Bestellungenverweigern, bis die fälligen Zahlungen beglichen sind.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, als dieserechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben dieGegenrechte des Käufers insbesondere gemäß § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AVB unberührt.
- Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung einesInsolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelndeLeistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichenVorschriften zur Leistungsverweigerung und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vomVertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichenRegelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§6 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungenaus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen)behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung dergesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignetwerden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligenKaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertragzurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung desRücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (c) befugt, die unter Eigentumsvorbehaltstehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zuverarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oderVerbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum imVerhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unterEigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
- Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehendenForderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseresetwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab.Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers geltenauch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
- Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinenZahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seinerLeistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wirverlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldnerbekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigenUnterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdemsind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiterenVeräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zuwiderrufen.
- Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahlfreigeben.
§7 Beschreibungen/Mängelansprüche
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle zur Verfügung gestellten Bilder oderMuster an Ware, gleich auf welchem Weg, digital, virtuell oder anderweitig zur Verfügunggestellt werden, lediglich zu Veranschaulichung und zu Illustrationszwecken dienen,jedoch die Farben, insbesondere bei Individualisierung etc. in den Bildern oder Musternnicht garantiert werden können, insbesondere geringfügige Abweichungen, die sich trotz aller Anstrengungen unsererseits nicht vermeiden lassen können, hier auftreten. Sofern bestätigt der Käufer, dass die Ware geringfügig von Abbildungen oder Mustern abweichen kann.
- Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Ansprüche au sLieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käuferoder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet wurde.
- Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Waregetroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alleProduktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnenVertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht wurden.
- Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zubeurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter, auf die uns der Käufer nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir jedoch keine Haftung.
- Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach den §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Bei Waren, die zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmt sind, hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall gelten hierfür folgende Fristen:
- 10 Tage nach Lieferung für mangelhaft Waren, wenn ein Mängel bei einer angemessenen Prüfung der Ware offensichtlich ist, andernfalls sofort nach Entdeckung,
- 2 Tage nach Lieferung bei vermeintlichen Fehlmengen,
- 15 Tage ab Rechnungsdatum für nicht erhaltene Ware oder
- 5 Tage ab Rechnungsdatum bei Unstimmigkeiten in einer Rechnung, die sich auf Waren bezieht.
Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
- In jedem Fall ist bei offensichtlichen Schäden an der Verpackung der Verpackungsinhalt im Beisein des Fahrers auf Vollständigkeit und Mangelhaftigkeit der Ware zu überprüfen und der Schaden dem Spediteur auf der Empfangsbestätigung schriftlich mitzuteilen, um Rechtsverluste zu vermeiden.
- Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
- Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
- Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
- Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Anderenfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstehenden Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
- Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder denKaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
- Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
- Sofern nicht ausdrücklich vorgesehen, übernehmen wir keine Gewährleistung für
- jegliche Lieferverzögerung,
- jegliche Abweichung in Farbe, Textur, Farbton oder allgemeinen Aussehen der Ware und/oder
- jegliches Marketingmaterial.
§8 Individuell gestaltete Ware
- Sofern wir individuelle Spezifikation an bestellter Ware vornehmen, stellen sie die für dieindividuelle Gestaltung und Modifikation erforderlichen Informationen, Dateien, Texte zurVerfügung, je nach Individualisierung werden spezielle Dateiformate benötigt, die wir vorgeben.
- Die übermittelten Daten unterliegen der Verpflichtung, frei von Rechten Dritter zu sein, insbesondere in Urheberrechten, Namensrechten oder Markenrechten. Sie versicherninsofern, dass keine Rechte Dritter verletzt werden oder gegen bestehende Gesetzeverstoßen wird und stellen uns in diesem Zusammenhang von sämtlichen geltendgemachten Ansprüchen Dritter frei. Der Freistellungsanspruch bezieht sich auch auf dieKosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung undBeratung.
- Die übermittelten Dateien sind auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit demGewollten zu prüfen, Haftung unsererseits für inhaltliche Richtigkeit, etc. wird nicht übernommen.
- Sie erhalten über die Individualisierung eine erstellte Korrekturvorlage, die von Ihnen unverzüglich zu prüfen ist. Die Korrekturvorlage ist im Falle Ihres Einverständnisses gegenzuzeichnen und in Textform zur Ausführung zu übermitteln, in dem Zusammenhang sind evtl. Abweichungen in der Korrekturvorlage zu rügen, eine Verantwortlichkeit für nicht beanstandete Fehler oder Abweichungen unsererseits wird nicht übernommen.
§9 Sonstige Haftung
- Soweit sich aus diesen AVB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeithaften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen, nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
- Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichenVorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§10 Verjährung
- Abweichend von den gesetzlichen Regelungen des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
- Gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung bleiben unberührt.
- Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche undaußervertragliche Schadenersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Wareberuhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würdeim Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadenersatzansprüche des Käufersgemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§11 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
- Ist der Käufer Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Köln. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AVB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


